Die Kosten einer Zahnwurzelbehandlung
Die Wurzelkanalbehandlung gehört eigentlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch regeln seit 2004 gültige Richtlinien, bei welchem Zahn eine erhaltende Behandlung übernommen wird und bei welchem nicht. Entspricht der Befund nicht den Kassenbestimmungen, so werden lediglich die Kosten für das Ziehen des Zahns übernommen. Wird trotzdem die zahnerhaltende Wurzelkanalbehandlung gewünscht, so müssen die entstehenden Kosten vom Patienten privat getragen werden. Je nach Anzahl der Wurzelkanäle und Dauer der Behandlung variieren die Kosten. Auch wenn diese im ersten Moment hoch erscheinen, so liegt die Investitionshöhe häufig weit unter dem nötigen Aufwand zum Ersatz des gezogenen Zahnes. Von privaten Versicherungen werden die Kosten in der Regel übernommen. | ![]() |